Förderung von Entrepreneurship Beantragung

Allgemeine Informationen

Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Förderung von Entrepreneurship mit dem Ziel, das Klima insbesondere für innovative Gründungen zu verbessern und darüber hinaus die positive Einstellung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
 

Gegenstand der Zuwendung
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Ausnahmefall kann eine Zuwendung bis zu 100 Prozent bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch das Land möglich ist.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers, Honorarausgaben und Sachausgaben.

Die Zuwendung zu den Ausgaben für das angestellte Personal erfolgt auf der Basis von standardisierten Einheitskosten (Personalkostenpauschale).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Antrag / Antragskalkulation
  • Anlage zur Antragskalkulation PKP-Berechnung
  • Arbeitsplatzbeschreibung(en)
  • Personaleignungsbogen
  • aktueller Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag oder Vereinssatzung
  • Kopien der Arbeitsverträge für die im Projekt Tätigen
  • ausformuliertes Maßnahmekonzept
  • ggf. Verträge auf deren Grundlage einzelne Ausgaben geplant werden (z. B. Miet- und Leasingverträge)

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger für die Maßnahme müssen geeignet und zuverlässig sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Anträge sind in schriftlicher Form einzureichen beim:

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Förderangelegenheiten
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock

Die Antragsteller haben mit dem Antrag Projektbeschreibungen vorzulegen, in denen Inhalt und Ziel der Maßnahme definiert werden und die alle erforderlichen Angaben hinsichtlich der zeitlichen Struktur, des voraussichtlichen Kreises der Teilnehmer, der erforderlichen finanziellen Aufwendungen sowie der Finanzierung der Maßnahme enthalten.
Über die Bewilligung entscheidet das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Förderangelegenheiten.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Durch den Zuwendungsbescheid wird bestimmt, dass

a) abweichend von Nr. 1.4 der ANBest-P die Zuwendung nur soweit und nicht eher angefordert werden darf, als die förderfähigen Ausgaben bereits geleistet worden sind,
b) bezogen auf die Personalkostenpauschale die Auszahlung nach den diesbezüglichen Regelungen im Erlass ESF-PKP erfolgt,
c) bezogen auf die Sachausgaben und Honorarausgaben mit der Mittelanforderung der zahlenmäßige Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben und die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) einzureichen sind; die Originalbelege werden durch die Bewilligungsbehörde stichprobenweise geprüft; die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten und anerkannten Ausgaben.

Verwendungsnachweisverfahren

Abweichend von den Nummern 6.1 und 6.2 der ANBest-P ist als Verwendungsnachweis mit der letzten Mittelabforderung neben dem Nachweis der Einnahmen und Ausgaben sowie den Nachweisen gemäß Erlass ESF-PKP auch der Sachbericht spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einzureichen. Der Zwischennachweis ist abweichend von den Nummern 6.1 und 6.2 der ANBest-P bis zum 31. Januar in Form eines Sachberichtes vorzulegen. Auf Anforderung der bewilligenden Stelle sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen.

Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, soweit nicht in dieser Vorschrift Abweichungen zugelassen sind, und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.

Ergänzend zu Nummer 6.9 der ANBest-P sind alle Unterlagen und Zahlungsbelege der im Rahmen des Operationellen Programms Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2014 - 2020 für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekte bis zum 31. Dezember 2030 zur Einsicht bereitzuhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Formulare

Antrag in schriftlicher Form.
 

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Förderangelegenheiten
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.03.2016

Teaser

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachbereich LAGuS 2011 - Zuwendungen ESF I – 2

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Ansprechpartner: