Heilbehandlung für Kriegsopfer

Allgemeine Informationen

Beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Heilbehandlung für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind. Zweck der Heilbehandlung ist es:

  • Gesundheitsstörungen oder durch sie bewirkte Beeinträchtigung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern,
  • Leiden zu mindern,
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten,
  • körperliche Beschwerden zu beheben
  • die Folgen der Schädigung zu erleichtern
  • oder eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Als Schwerbeschädigter erhalten Sie Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind. Dieser umfassende Anspruch gilt jedoch nicht, wenn Sie entsprechende Ansprüche gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u. a. auch, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.

Des Weiteren können Sie und Ihre Angehörigen Leistungen der Krankenbehandlung erhalten. Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen entsprechenden Anspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u. a. auch für bestimmte Einkommensgrenzen.

Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch das Versorgungsamt

Je nach Fallgestaltung werden andere oder weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das Versorgungsamt.

Voraussetzungen

Anerkennung als Berechtigter (Anerkennungsbescheid) vom Versorgungsamt

Kosten

Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

Verfahrensablauf

Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

  • Zahnersatz,
  • Hilfsmittel,
  • Bewegungstherapie,
  • Sprachtherapie,
  • Beschäftigungstherapie,
  • Belastungserprobung,
  • Arbeitstherapie,
  • Badekuren,
  • Ersatzleistungen,
  • Versehrtenleibesübungen,
  • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß

Alle übrigen Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
Sind Sie nicht Mitglied einer Krankenkasse, wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

Bearbeitungsdauer

Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an das Versorgungsamt.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung 4, Versorgungsamt Stralsund

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung 4, Versorgungsamt Stralsund

Telefon: 03831 2697 59851

Telefax: 03831 2697 59855

E-Mail: cordula.loetz@lagus.mv-regierung.de

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.09.2018

Typisierung

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