Pflegeeinrichtungen

Volltext

Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

Erforderliche Unterlagen

Sachverhaltsdarstellung

Voraussetzungen

Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

Bearbeitungsdauer

Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.08.2018

Zuständige Stelle

Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Pflegestützpunkte des Landkreises Vorpommern-Rügen

Marienstraße 1
18437 Stralsund, Hansestadt Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Gänsestraße 2
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefax: 03831 357-444529
Telefon: 03831 115

E-Mail: pflegestuetzpunktStralsund@lk-vr.de
E-Mail: pflegestuetzpunktBGN@lk-vr.de
E-Mail: pflegestuetzpunktRDG@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.