Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte beantragen
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Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.
Volltext
Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann
- der Verhütung von Krankheiten
oder
- der Früherkennung und Therapie von Krankheiten
dienen.
Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.
Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zzum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Über eventuelle Zuzahlungen für Therapien oder Medikamente informiert Sie Ihre Krankenkasse
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Status Katalogeintrag
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Zuständige Stellen und Formulare
Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Webseite:
Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen