Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit

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Soweit noch kein elektronisches Verfahren vorliegt, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Volltext

Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.

Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.

Es wird Ihnen mitgeteilt,

  • welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
  • für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
  • und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.

Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Anfrage entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Sie schildern in der allgemeinen Anfrage Ihr Anliegen. Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen mit, wer für das Verfahren zuständig ist und wie das weitere Verfahren abläuft.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3-4 Tage

Formulare

Allgemeine Anfrage

Rechtsbehelf

Keine formalen Rechtsbehelfe

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Zuständige Stelle

Gemeinsame Koordinierungsstelle

Einheitlicher Ansprechpartner

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Formulare: