Amtliche Meldebescheinigung

Allgemeine Informationen

Im Bürgerservice können Sie eine Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung erhalten. Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen persönliche Daten wie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch Geburtsstaat, derzeitige Anschrift gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen.

Sind zusätzlich weitere Angaben erforderlich, wie gesetzliche Vertreter, Familienangehörige, frühere Anschriften, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Ein- und Auszugsdatum, handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 18 Meldebescheinigung

 

(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

 

1. Familienname,

2. frühere Namen,

3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,

4. Doktorgrad,

5. Ordensname, Künstlername,

6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

 

(2) Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der Meldebescheinigung nach Absatz 1 darf dabei auch unterschritten werden.

 

(3) Für die elektronische Erteilung einer Meldebescheinigung gilt § 10 Absatz 2 und 3 entsprechend.

 

(4) § 11 Absatz 2 gilt entsprechend.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass

Kosten

3,50 Euro / 11.50 Euro

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Amt Barth

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

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Adresse:
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner: