Amtliche Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Im Bürgerservice können Sie eine Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung erhalten. Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen persönliche Daten wie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch Geburtsstaat, derzeitige Anschrift gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen.
Sind zusätzlich weitere Angaben erforderlich, wie gesetzliche Vertreter, Familienangehörige, frühere Anschriften, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Ein- und Auszugsdatum, handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 18 Meldebescheinigung
(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
(2) Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der Meldebescheinigung nach Absatz 1 darf dabei auch unterschritten werden.
(3) Für die elektronische Erteilung einer Meldebescheinigung gilt § 10 Absatz 2 und 3 entsprechend.
(4) § 11 Absatz 2 gilt entsprechend.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass
Kosten
3,50 Euro / 11.50 Euro
Zuständige Stellen und Formulare
Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Haß
Zimmernummer: 321Telefon: 038231 37-168
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: av@amt-barth.de
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Harnack
Zimmernummer: 118Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-114
Webseite: Amt Barth
E-Mail: ariane.harnack@amt-barth.de - Frau Schneider
Zimmernummer: 211Telefon: 038231 37-130
Telefax: 038231 37-154
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: uta.schneider@amt-barth.de - Frau Strobelt
Zimmernummer: 210Telefon: 038231 37-127
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: strobelt@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de