Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler
Volltext
Zu näheren Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren wird auf die Informationen auf der Internetseite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes verwiesen.
Bundesverwaltungsamt
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Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Auskünfte zu den Altfällen in Mecklenburg-Vorpommern erteilen zudem die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 35.10 - Asylbewerberleistungen
Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG35.10@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.