Antrag auf Befreiung von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile bei der beruflichen Fortbildungsprüfung
Allgemeine Informationen
Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn
1. er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und
2. die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung erfolgt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über bereits erfolgreich abgelegte Prüfungsbestandteile
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte Prüfungsbestandteile
- Innerhalb von 10 Jahren
Kosten
Keine gesonderten Gebühren
Verfahrensablauf
Antragstellung im Rahmen des Zulassungsverfahrens
Bearbeitungsdauer
Ca. 3 Wochen
Fristen
Prüfung innerhalb von 10 Jahren seit Ablegen der Prüfungsbestandteile
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 360