Antrag auf Befreiung von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile bei der beruflichen Fortbildungsprüfung

Allgemeine Informationen

Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn 
1.    er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und
2.    die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung erfolgt.
 

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über bereits erfolgreich abgelegte Prüfungsbestandteile

Voraussetzungen

-    Erfolgreich abgelegte Prüfungsbestandteile
-    Innerhalb von 10 Jahren
 

Kosten

Keine gesonderten Gebühren

Verfahrensablauf

Antragstellung im Rahmen des Zulassungsverfahrens

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 Wochen

Fristen

Prüfung innerhalb von 10 Jahren seit Ablegen der Prüfungsbestandteile

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)

Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 360

Fachlich freigegeben am

27.01.2021