Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Teaser
Zunächst sollten Sie versuchen, mit dem Geräuschverursacher ein sachliches Gespräch zu führen und eine gemeinsame Lösung für das Problem zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, können Sie sich an die jeweils zuständige Behörde oder an die Polizei wenden.
Volltext
Lärm ist unerwünschtes Geräusch und wird subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen. Zunächst sollten Sie versuchen, mit dem Geräuschverursacher ein sachliches Gespräch zu führen und eine gemeinsame Lösung für das Problem zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, können Sie sich an die jeweils zuständige Behörde oder an die Polizei wenden. Die Behörde wird auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften prüfen, ob es sich um unzulässigen Lärm handelt
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung einer Beschwerde benötigt die Behörde möglichst konkrete Angaben über das störende Geräusch, wie Art, Dauer, zeitliches Auftreten und Herkunft.
Voraussetzungen
Um unzulässigen Lärm handelt es sich, wenn die gemäß der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschrift geltenden Lärmrichtwerte überschritten sind. Die zulässigen Lärmrichtwerte sind in der Höhe gestaffelt in Abhängigkeit vom Schutzstatus der Wohnbebauung.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Bei der Prüfung einer Beschwerde entstehen Ihnen keine Kosten.
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde wird ggf. unter Einbeziehung der Beschwerdeführer den Sachverhalt schnellstmöglich klären. Gegebenenfalls sind Ergebnisse von Lärmmessungen abzuwarten. Bei festgestellten Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte wird der Verursacher zum Abstellen der unzulässigen Lärmbelästigung aufgefordert.
Bearbeitungsdauer
Pauschale Aussagen zur Bearbeitungsdauer sind nicht möglich.
Weiterführende Informationen
finden Sie hier:
Fachlich freigegeben durch
LM M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
- Industrie- und Gewerbelärm: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Landkreise
- Verkehrslärm: Landkreise, kreisfreie Städte
- Baulärm: Landkreise, kreisfreie Städte
- Lärm durch Gartengeräte: Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
- Sport- und Freizeitanlagenlärm: Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
- Nachbarschaftslärm: kommunale Ordnungsbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Haß
Zimmernummer: 321Telefon: 038231 37-168
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: av@amt-barth.de
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Rühling
Zimmernummer: 204Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-128
E-Mail: daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite: https://www.amt-barth.de - Frau Saupe
Zimmernummer: 215Telefax: +49 38231 37-154
Telefon: +49 38231 37-153
Webseite: Amt Barth
E-Mail: Marina.Saupe@amt-barth.de - Frau Harnack
Zimmernummer: 118Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-114
Webseite: Amt Barth
E-Mail: ariane.harnack@amt-barth.de
Fachgebiet 44.20 - Umweltschutz
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD44@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen