Anzeige der erstmaligen Explosivstoffverwendung - Identifikationsnummernvergabe
Allgemeine Informationen
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Antragsschreiben
- technische Daten zum Stoff/Gegenstand
- ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde
Voraussetzungen
- Vorliegen einer EG-Baumusterprüfbescheinigung
Für benannte Stellen zur Erteilung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen siehe:
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
Hinweise
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Urheber
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)