Anzeige der erstmaligen Explosivstoffverwendung - Identifikationsnummernvergabe

Allgemeine Informationen

Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloses Antragsschreiben
  • technische Daten zum Stoff/Gegenstand
  • ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer EG-Baumusterprüfbescheinigung

Für benannte Stellen zur Erteilung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen siehe:

Bearbeitungsdauer

1-3 Monate

Hinweise

Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe

Unter den Eichen 87

12205 Berlin

Urheber

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)