Aufstiegs-BAföG beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen, können Sie mit dem Aufstiegs-BAföG finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten,
  • die Prüfungsgebühren und
  • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.

Rechtsgrundlagen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Erforderliche Unterlagen

Auf ggf. erforderliche Unterlagen wird in den Antragsformularen hingewiesen.

Voraussetzungen

Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter:

http://www.aufstiegs-bafög.de.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei der zuständigen Stelle vorgelegt haben bzw. online gestellt haben, entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung insgesamt und Sie erhalten einen Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse.

Anschließend erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.

Formulare

Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.

Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.

Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite www.aufstiegs-bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur Online-Antragstellung, einen Förderrechner sowie viele weiterführenden Informationen zum AFBG

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/fragen-und-antworten-1794.html

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderaemter-und-beratung.php.

Ansprechpunkt

Ansprechpunkte sind die  zuständigen Stellen sowie die AFBG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die AFBG-Hotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 6223634 (kostenfrei) montags bis freitags von 8 – 20 Uhr.

Fachlich freigegeben durch

 Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 314

Fachlich freigegeben am

15.08.2017