Aufstiegs-BAföG beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen, können Sie mit dem Aufstiegs-BAföG finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
- die Lehrgangskosten,
- die Prüfungsgebühren und
- die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Rechtsgrundlagen
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Erforderliche Unterlagen
Auf ggf. erforderliche Unterlagen wird in den Antragsformularen hingewiesen.
Voraussetzungen
Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter:
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei der zuständigen Stelle vorgelegt haben bzw. online gestellt haben, entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung insgesamt und Sie erhalten einen Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse.
Anschließend erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
Formulare
Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.
Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
Weiterführende Informationen
Auf der Internetseite www.aufstiegs-bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur Online-Antragstellung, einen Förderrechner sowie viele weiterführenden Informationen zum AFBG
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/fragen-und-antworten-1794.html
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderaemter-und-beratung.php.
Ansprechpunkt
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen sowie die AFBG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die AFBG-Hotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 6223634 (kostenfrei) montags bis freitags von 8 – 20 Uhr.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 314