Ausbildungsförderung (BAföG) für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
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Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.
Volltext
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
- Nachweise über Studiengebühren
Voraussetzungen
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
- Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
- beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester
- bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausbildungsförderung gewährt. Sie erhalten einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Fristen
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.
Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Weiterführende Informationen
Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen
Tribseer Damm 1A
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG13.30@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Ihre zuständige Stelle für das Auslands-BAföG
Webseite:
Bundesministerium für Bildung und Forschung - BAföG