Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren
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In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.
Volltext
In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.
Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.
Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
keine
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig für die Verfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V mit seinen nachgeordneten Behörden (z.B. Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt).
Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern führt im Auftrage des Landes die technische Bearbeitung dieser Verfahren durch.
Informationen zu aktuellen Verfahren der Flurneuordnung können bei den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise erfragt werden.
Die Ergebnisse der Flurneuordnungsverfahren werden u.a. zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden eingereicht.
Zuständige Stellen und Formulare
Sachgebiet 30.10 / Räumliche Planung und Entwicklung
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37116
Telefax: 038231 37-154
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Sonnack
Zimmernummer: 310Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-181
E-Mail: elisa.sonnack@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth - Frau Koltermann
Zimmernummer: 305Telefon: 038231 37-156
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: koltermann@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Mair
Zimmernummer: 325Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-139
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: sandra.mair@amt-barth.de - Frau Leps
Zimmernummer: 304Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-146
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: leps@amt-barth.de - Herr Wenke
Telefon: 038231 66964
Telefax: 038231 37-154
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: hafenmeister@stadt-barth.de - Herr Moritz
Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 2584
E-Mail: foerster@stadt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de
Fachgebiet 41.30 - Geodatenzentrum
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt
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Landkreis Vorpommern-Rügen
- Frau Bischoff
Telefon: 03831 3571231
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