Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Erteilung
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Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten.
Volltext
Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen ihres Bezirkes, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten, weil die Ablegung der Meisterprüfung nicht zumutbar ist.
Der Antragssteller muss den Ausnahmegrund darlegen und meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im fachlichen als auch im kaufmännischen Bereich durch Zeugnisse, Arbeits- oder Lehrgangsbescheinigungen nachweisen können.
Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem Gewerbe der Anlage A gehören. Ausnahmebewilligungen sind personengebunden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung (mit Begründung)
- Nachweis der bislang erworbenen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fertigkeiten (z. B. Zeugnisse, Arbeits- oder Lehrgangsbescheinigungen)
Es müssen beglaubigte Fotokopien der Zeugnisse und Arbeitszeugnisse vorgelegt werden.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer.
Gebühr: EUR 50,00 - 500,00
Bearbeitungsdauer
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Handwerkskammer erhältlich.
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist an die zuständige Handwerkskammer zu richten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die zukünftige Betriebsstätte liegt
Unterstützende Institutionen
Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern, Kreishandwerkerschaften, Innungen
Zuständige Stellen und Formulare
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8
18055
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Telefon: +49 381 4549-0
(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0
(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139
(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169
(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
E-Mail:
info@hwk-omv.de
Webseite:
https://www.hwk-omv.de