Berufsvorbereitungsjahr
Volltext
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) soll berufsschulpflichtige Jugendliche bei ihrer beruflichen Orientierung und Berufsfindung unterstützen. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die wegen fehlender Berufsreife keinen Ausbildungsplatz oder kein Arbeitsverhältnis gefunden haben und auch keine andere Vollzeitschule besuchen. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Im Berufsvorbereitungsjahr sollen Grundkenntnisse in einem oder mehreren Berufsbereichen vermittelt und die Allgemeinbildung erweitert werden.
Berufsbereiche können beispielsweise sein:
- Agrarwirtschaft
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Bautechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Wirtschaft und Verwaltung
Durch dieses Angebot erhalten die Jugendlichen Einblicke in verschiedene Berufsbereiche, um ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen.
Schüler, die noch nicht den Schulabschluss der Berufsreife erreicht haben, können außerdem einen der Berufsreife gleichwertigen Schulabschluss erwerben.
Das BVJ wird als Vollzeitschule geführt und dauert je nach Voraussetzung ein Jahr oder zwei Jahre. Informationen zum BVJ in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch im Internet unter https://www.bildung-mv.de/de/schule/berufliche_schulen/
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern (Berufsschulverordnung - BSVO M-V) vom 4. Juli 2005
Voraussetzungen
In das einjährige Berufsvorbereitungsjahr können berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden, die wegen fehlender Berufsreife oder fehlenden Hauptschulabschlusses auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden sollen und zuvor mindestens das Ziel der Jahrgangsstufe 8 (Versetzung nach Jahrgangsstufe 9) erreicht haben. Weiterhin können berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden, die eine Förderschule mit dem Abschluss des Bildungsganges der allgemeinen Förderschule, mit der Berufsreife oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss verlassen haben.
In den Bildungsgang deszweijährigen Berufsvorbereitungsjahres werden vollzeitschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen, die nach mindestens acht Schulbesuchsjahren die allgemeine Förderschule ohne Abschluss verlassen haben. Weiterhin können Schüler der Regionalen Schule oder der Gesamtschule aufgenommen werden, die nach mindestens acht Schulbesuchsjahren das Ziel der Jahrgangsstufe 8 nicht erreicht haben. In begründeten Einzelfällen können im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde weitere Schüler zugelassen werden.
Verfahrensablauf
Es ist empfehlenswert, sich in Abstimmung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit bei der zuständigen beruflichen Schule in Ihrer Nähe zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres anzumelden.
Benötigte Unterlagen: in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.
Fristen
Bewerbungen sind in der Regel laufend möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die zuständige berufliche Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern.