Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
Allgemeine Informationen
Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.
Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die die Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte belegen.
Voraussetzungen
- Geeignetes Ausbildungspersonal
- Erfüllen der notwendigen Mindestanforderungen
Kosten
Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben.
Verfahrensablauf
Antragstellung – bei Vorliegen aller begründenden Unterlagen Entscheidung
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Fristen
keine
Formulare
bei der zuständigen Stelle erhältlich
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. +49 381 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Hauswirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist.
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Thierfelderstraße 18
18059
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.