Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist
Allgemeine Informationen
Die Verlängerung von Prüffristen ist je nach Einzelfall auf Antrag für nachstehende Anlagen möglich:
- Aufzugsanlagen,
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Druckanlagen,
- Krane,
- Flüssiggasanlagen,
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Im Antrag des Arbeitgebers zu den zu änderten Prüfristen sind folgenden Inhalten anzugen:
- Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse),
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage,
- Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen,
- Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen,
- gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Herstellung einer gleichwertigen Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Verfahrensablauf
- Online: Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Prüfung durch Behörde,
- Bescheid zur Prüffristverlängerung / Ablehnung der Prüffristverlängerung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Fristen
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Teaser
Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.
Typisierung
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Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: +49 385 588-59982
E-Mail:
arbeitsschutz.stralsund@lagus.mv-regierung.de
Webseite:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Arbeitsschutz - Standorte und Kontakt
- Jaeschke
Telefon: +49 385 588-59410
E-Mail: poststelle.datenschutz@lagus.mv-regierung.de