Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

Allgemeine Informationen

Die Verlängerung von Prüffristen ist je nach Einzelfall auf Antrag für nachstehende Anlagen möglich:

  • Aufzugsanlagen,
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Druckanlagen,
  • Krane,
  • Flüssiggasanlagen,
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Erforderliche Unterlagen

Im Antrag des Arbeitgebers zu den zu änderten Prüfristen sind folgenden Inhalten anzugen:

  • Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse),
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage,
  • Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen,
  • Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen,
  • gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Herstellung einer gleichwertigen Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  • Online: Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Prüfung durch Behörde,
  • Bescheid zur Prüffristverlängerung / Ablehnung der Prüffristverlängerung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Fristen

In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

24.11.2020

Teaser

Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.

Typisierung

a

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LAGuS 504 - Stralsund

Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: +49 385 588-59982

E-Mail: arbeitsschutz.stralsund@lagus.mv-regierung.de