Bienenhaltung Registrierung
Allgemeine Informationen
Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Gehegewild zur Fleischer-zeugung, Bienen- und Hummelvölker, Geflügel) erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die Übermittlung der Daten des Tierhalters kann formlos schriftlich, per Email oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.
Voraussetzungen
Siehe TierGesG, Bienenseuchen-Verordnung
Kosten
Für die im Rahmen der Anzeige und Registrierung erbrachten Leistungen erhebt die zuständige Behörde Gebühren nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Gebührenziffer 1.7.25 der Veterinärverwaltungskostenverordnung 15,00 Euro.
Verfahrensablauf
Der Bienenhalter muss spätestens zu Beginn der Haltung die Anzahl der Bienenvölker und deren Standort bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 48 Stunden
Fristen
Spätestens bei Beginn der Bienenhaltung ist der zuständigen Behörde die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker und deren Standort anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Die Anzeige der Haltung erfolgt beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 530