Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien

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Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Volltext

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz1 Satz1, vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträgen nachweist,
  3. Bauvorhaben 
  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet,
  • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführen will,
  • das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 1,2,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten will (Wohnimmonilienverwalter),

bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
  • Bescheinigung vom Finanzamt in Steuersachen
  • Unbedenklichkeit des kommunalen Steueramtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
  • Auskunft des Insolventsgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
  • Identifikationsdokument (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und leben in geordneten Vermögensverhältnissen.

Für Wohnimmobilenverwalter gem. §34c Abs. 1 Satz1 Nr. 4:

Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beträgt 500.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres 1 Mio. Euro. (§15 Absatz 1 MaBV).

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Verwaltungsgebühr: 204,00 Euro bis 544,00 Euro
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro

Fristen

Für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion (§ 6a GewO).Die Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger sowie Wohnimmobilenverwalter, sie gilt nicht für Darlehensvermittler gemäß §34c Absatz1 Satz 1 Nr.2 Gewerbeordnung.

Weiterführende Informationen

Ihre Zuständige Gewerbebehörde unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.06.2021

Zuständige Stelle

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Amt Barth

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

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und nach Terminvereinbarung

 

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