Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
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Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
Volltext
Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für die Kosten der Verpflegung. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.
Die Kostenübernahme wird ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besucht.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Verdienstbescheinigung (drei aktuelle, aufeinander folgende Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnungen)
- Rentenbescheid oder jährliche Rentenanpassungsbescheinigung
- Nachweis der Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld)
- Mietvertrag
- Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson
Aus der Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson muss hervorgehen, welche Betreuungsart und welcher Betreuungsumfang (Ganztags-, Halbtags-, Teilzeitplatz) besteht, wie hoch der Elternbeitrag ist und seit wann das Kind betreut wird.
Voraussetzungen
- Das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder die Förderung erfolgt in Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung ist den Eltern nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besitzt die gesetzlich geforderte Betriebs- bzw. Pflegeerlaubnis.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages beziehungsweise der Verpflegungskosten stellen. Dazu benötigen Sie ein spezielles Antragsformular. Beachten Sie, dass die verschiedenen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) auch unterschiedliche Antragsformulare verwenden. Erfragen Sie bitte auch bei diesen, wo und zu welchen Terminen Sie die ausgefüllten Anträge wieder abgeben können.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stellen und Formulare
Sachgebiet 10.30 / Kita, Bildung und Soziales
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37121
E-Mail:
bentert@amt-barth.de
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Schulz
Zimmernummer: 207Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-183
E-Mail: schulz@amt-barth.de
Webseite: https://www.amt-barth.de - Frau Tscheuschner
Zimmernummer: 208Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-118
Webseite: Amt Barth
E-Mail: sylvia.tscheuschner@amt-barth.de - Herr Bobzin
Zimmernummer: 207Telefon: 038231 37-123
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: jacob.bobzin@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth
Fachgebiet 22.30 - Kita
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG22.30@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Herr Ambellan
Zimmernummer: 611Telefon: 03831357 2006
E-Mail: Oliver.Ambellan@lk-vr.de