Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
Teaser
Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.
Volltext
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren.
Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Fahrerlaubnisbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
buergerservice@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Für den Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115.
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- Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
- Freitag: geschlossen
Führerscheinbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.