Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
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Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Volltext
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
- maximale Gesamtlänge: 8m
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
- maximale Gesamtlänge: 8m
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Handlungsgrundlage(n)
§ 21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
- Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
- Sie haben die – je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche – theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Formulare
Online-Dienste vorhanden: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständige Stellen und Formulare
Fahrerlaubnisbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
buergerservice@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Für den Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115.
- Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
- Freitag: geschlossen
Führerscheinbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.