Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme

Volltext

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.

Erforderliche Unterlagen

Führerscheinabgabe

Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.

Führerscheinrückgabe

Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.

Identitätsnachweis

Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

Verlust

Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.

Voraussetzungen

Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.

Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

grundsätzlich gebührenfrei

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.02.2018

Zuständige Stelle

der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fahrerlaubnisbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Für den Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115.

  • Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
  • Freitag: geschlossen

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Adresse:
Führerscheinbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:
  • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
  • Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)

 

Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.