Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
Teaser
Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Volltext
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 12 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Fahrerlaubnisbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
buergerservice@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Für den Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115.
- Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
- Freitag: geschlossen
Führerscheinbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.