Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
Teaser
Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Volltext
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden
Rechtsgrundlage(n)
Gebührensatzung der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Fristen
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang
Formulare
- Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Weiterführende Informationen
- Die für Sie zuständige Industrie und Handelskammer können Sie hier finden: IHKZuständigkeitsfinder
- §4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: §4 Finanzanlagenvermittlerverordnung
- Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Zuständige Stellen und Formulare
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617
E-Mail:
info@rostock.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk.de/rostock/
Montag 07:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Pfordte
Telefon: 0381 338-650
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de
Webseite: Datenschutzerklärung der IHK zu Rostock