Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
Teaser
Hier können Sie die Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit beantragen sowie den Ersatz und den Umtausch.
Volltext
Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.
Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten
- den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
- den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen) erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit
- Aktuelles Passbild
- Personalausweis
- Original und Kopie des Zeugnisses über die bestandene Fischereischeinprüfung oder einer vergleichbaren Sachkunde, die vom Ablegen der Fischereischeinprüfung befreit
Vergleichbare Sachkundedokumente sind:
- die abgeschlossene Ausbildung zum Fischwirt eine dem Fischwirt gleichwertige Berufsausbildung [vgl. § 2 KüFVO und § 2 BiFVO]
- eine abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Fischereibiologe, Master/Bachelor mit Spezialisierung Fischereibiologie, Fischereidiplomingenieur, Fischereiingenieur)
Anmerkung:
- Die Raubfischqualifikation des Deutschen Anglerverbandes der DDR im DAV-Mitgliedsbuch stellt seit dem 01.09.2005 kein Sachkundedokument für die Erteilung des Fischereischeines mehr dar. Mit dem neuen Fischereigesetz des Landes M-V wurde die 12 Jahre dauernde Umtauschaktion beendet.
- Die Erteilung des Fischereischeines auf Lebenszeit ist gebührenpflichtig. Neben der Gebühr wird im Falle der Ausgabe einer Fischereiabgabemarke die Abgabe erhoben (siehe Gebühren und Entgelte).
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)
Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist. Er muss im weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit (neu, Ersatz, Umtausch): EUR 8,00
- Erhöht sich der Aufwand für die Erteilung des Fischereischeins aufgrund besonderer Umstände (z. B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden) über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühren erhoben werden.
- Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für EUR 10,00 zu erwerben und in den Schein einzukleben.
Verfahrensablauf
- Antragstellung,
- Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises,
- Zahlung der Gebühr,
- Erteilung des Dokuments.
Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit sind folgende Behörden zuständig:
- für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler oder Sportfischer): örtliche Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden, in deren Amtsbereich die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
- für Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Berufsfischer im Haupt- oder Nebenerwerb) oder unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen als Fischereiwissenschaftler): das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF M-V) als obere Fischereibehörde.
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 2 Arbeitstage
Fristen
Keine
Formulare
Weiterführende Informationen
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Anglererlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die obere Fischereibehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.
Sind Sie Angler/Freizeitfischer?
- Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
- Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"
Zuständige Stellen und Formulare
Bürgerinformation
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Priebe
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: martina.priebe@amt-barth.de - Herr Clausen
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: marcus.clausen@amt-barth.de
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Lennecke
Zimmernummer: 204Telefon: 038231 37-253
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: sandra.lennecke@amt-barth.de - Frau Schneider
Zimmernummer: 119Telefon: 038231 37-164
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: uta.schneider@amt-barth.de - Frau Zillmann
Zimmernummer: 211Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-130
Webseite: Amt Barth
E-Mail: monika.zillmann@amt-barth.de
Dezernat LALLF 710
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.