Förderung der lokalen Entwicklung LEADER beantragen

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Förderung vor Vorhaben, die durch Mitglieder einer Lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung ausgewählt werden.

Volltext

Zuwendungszweck

Zweck der Förderung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

Gegenstand der Zuwendung

  • die Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung
  • die Unterstützung von Aktionen, die der Vorbereitung einer gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit einer lokalen Aktionsgruppe aus Mecklenburg-Vorpommern mit einer anderen lokalen Aktionsgruppe oder einer Gruppe gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 dienen
  • die Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung
  • die Verwaltung der Durchführung der Strategie für lokale Entwicklung, die Begleitung und Bewertung dieser Strategie gemäß Artikel 34 Absatz 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Sensibilisierung für die Strategie für lokale Entwicklung

Zuwendungsempfänger

  • natürliche Personen und Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Die Lokale Aktionsgruppe schlägt den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Festlegungen hierzu trifft die Lokale Aktionsgruppe in ihrer Strategie für lokale Entwicklung.

Erforderliche Unterlagen

Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss der um Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.
Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.

Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.02.2020

Zuständige Stelle

Für das Auswahlverfahren die jeweilige Lokale Aktionsgruppe und als Bewilligungsbehörde das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Ansprechpunkt

Für das Auswahlverfahren die jeweilige Lokale Aktionsgruppe und als Bewilligungsbehörde das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt

Telefax: +49 385 588-68804
Telefax: +49 385 588-68803

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