Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern beantragen

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Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren bei Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase und bei Mastrindern.

Volltext

Zuwendungszweck

Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird die Sommerweidehaltung für folgende Tierkategorien:

  1. Milchkühe
  2. Nachkommen von Milchkühen in der Aufzuchtphase
  3. Mastrinder

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber oder Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die aktive Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikel 9 der genannten Verordnung sind und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich

  • EUR 60,00 je Großvieheinheit (durchschnittlicher Viehbestand der Weideperiode)
  • EUR 40,00 je Großvieheinheit (durchschnittlicher Viehbestand der Weideperiode) bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben.

Grundlage für die Berechnung der zu bewilligenden Zuwendungen sind die im Antrag beantragten Tierkategorien. Der Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten sind die im Weidetagebuch angegebenen Tiere.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Voraussetzungen

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • den Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern hat,
  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Fristen

 Der Zahlungsantrag für das Jahr, in dem die Förderung beantragt wird, ist bis zum 15. Mai bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.02.2020

Zuständige Stelle

Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Ansprechpunkt

Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061

Webseite: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

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