Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres Beantragung
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck
Unterstützung junger Menschen bei der beruflichen Orientierung und Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung; Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen im Natur- und Umweltschutz oder in der Umweltbildung zur Vorbereitung einer möglichen Ausbildung
Gegenstand der Zuwendung
Das FÖJ bietet Jugendlichen auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) die Möglichkeit, Persönlichkeit sowie Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln. Es umfasst die praktische Tätigkeit in Einsatzstellen des Umwelt- und Naturschutzes, verbunden mit fünf jeweils einwöchigen Seminaren. Hier diskutieren die Teilnehmer über den Verlauf des FÖJ und tauschen Erfahrungen aus. Zum FÖJ gehören außerdem Exkursionen, Projekte und fachliche Vorträge zu Themen des Umwelt- und Naturschutzes, Klimaschutz und Nachhaltiger Entwicklung. Die fachliche als auch die individuelle Betreuung erfolgt durch pädagogisch geschulte Betreuer der Träger und in den Einsatzstellen. Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des FÖJ in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten mit ökologischer Ausrichtung nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG).
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird auf Basis von standardisierten Einheitskosten als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung für die Finanzierung der Ausgaben für die Teilnehmervergütung, Personalausgaben der pädagogischen Betreuer des Trägers, Sachausgaben sowie indirekte Ausgaben des Trägers gewährt. Eine Einheit ist ein Monat, in dem ein junger Mensch am FÖJ teilnimmt (Teilnehmermonat).
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Zulassung als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres
- Erklärung über die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen
- Nachweise für:
- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Betreuung von mindestens 40 Jugendlichen
Voraussetzungen
a) Der Zuwendungsempfänger muss als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.
b) Der Zuwendungsempfänger muss erklären, dass die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
c) Die Förderung setzt voraus, dass der Zuwendungsempfänger
- einen Sitz in Mecklenburg-Vorpommern hat,
- mindestens 40 Jugendliche betreut,
- das Projekt in Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt wird,
- Freiwillige nicht in der eigenen Organisation einsetzt.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Projekte werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrages gefördert.
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
Projektbeginn ist der 01.09. des laufenden Jahres.
Formulare
erhältlich bei
- ESF-Förderung: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock
- Bundesmittel-Förderung: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Güstrow
Zuständige Stelle
- ESF-Förderung: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock
- Bundesmittel-Förderung: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Güstrow
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 33159045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
oder
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Tel.: 03843 / 777 - 0
Fax.: 03843 / 777 - 106
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Das FÖJ bietet Jugendlichen auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) die Möglichkeit, Persönlichkeit sowie Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln.