Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beantragen
Teaser
Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen beziehungsweise wiederhergestellt.
Volltext
Was wird gefördert?
1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich
- Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
- Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
- Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche
2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen
- Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
- Anlage von Wasserentnahmestellen
- Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen
3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder
- Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
- Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen
- Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
- Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen
Wie wird gefördert?
- Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bei 1. und 2. bis 100 %, bei 3. bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150,00 EUR/ha, durch Pflanzung 4.200,00 EUR/ha, bei Nachbesserungen 2.100,00 EUR/ha
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Waldflächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern
- bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (zum Beispiel PEFC. FSC-Siegel)
- Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
- Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200,00 EUR, im Übrigen 1.000,00 EUR
Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:
- Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
- Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
- Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten
Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:
- Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
- Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
- Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
- ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
- Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November
Bearbeitungsdauer
Eine Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.
Fristen
- ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
- Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Landesforst M-V AöR
Fritz Reuterplatz 9
17139 Malchin
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesforst MV AöR
Zuständige Stellen und Formulare
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts-
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt
Webseite:
Landesforst M-V
- Baum
Telefon: 03994 235-100
E-Mail: manfred.baum@lfoa-mv.de