Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen

Teaser

Fördermöglichkeit für juristische Personen, die z. B. Projekte zur Strukturentwicklung oder Fachkräftesicherung durchführen möchten.

Volltext

Zuwendungszweck
Zuwendung für Maßnahmen, die insbesondere geeignet sind, strukturentwickelnde Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen oder die Vernetzung von Unternehmen voranzutreiben.
 

Gegenstand der Zuwendung
Strukturentwicklungsmaßnahmen, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind.

Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

  • Personalkostenförderung für eine Projektlaufzeit von 1 Jahr für maximal zwei Vollzeitäquivalente (Aufteilung auf mehrere SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse möglich)
  • Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von max. 70 % (max. 25.000 € / Vollzeitäquivalent (40 Std./Woche) / Jahr) der Arbeitgeberbruttoausgaben für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit angemessener tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung
  • bei einem geringeren Stundenumfang reduziert sich die Zuwendung anteilig.
  • Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für ländliche Gestaltungsräume gilt ein erhöhter Fördersatz von max. 80 % (max. 30.000 € / Vollzeitäquivalent) der Arbeitgeberbruttoausgaben für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit angemessener tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung
  • Antrag auf 2. Förderjahr nach erfolgreichem 1. Förderjahr möglich, ABER: Nennung neuer und weitreichender sowie insbesondere nachhaltiger Projektziele im Antrag notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für Ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates. Sie finden diese unter dem Link:

Voraussetzungen

  • Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
  • positives Votum des zuständigen Regionalbeirates

Verfahrensablauf

Nach der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Regionalbeirates erstellen Sie eine Projektidee und reichen diese bei der Geschäftsstelle ein. Ihre Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt. Ein positives Votum des Regionalbeirates ist zwingende Fördervoraussetzung. Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, 19048 Schwerin einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Bewilligung.

Fristen

Bezüglich der konkreten Termine und Fristen, informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link:

Formulare

Bezüglich der zu nutzenden Formulare informieren Sie sich bitte unter dem nachfolgenden Link. 
Ein Onlineverfahren ist derzeit noch nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Projektbeispiele finden Sie unter folgendem Link:

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.12.2019

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Geschäftsstelle und den Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055

Telefon: +49 381 331-59000
Telefon: +49 381 331-59045

Ansprechpartner: