Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen
Teaser
Fördermöglichkeit für juristische Personen, die z. B. Projekte zur Strukturentwicklung oder Fachkräftesicherung durchführen möchten.
Volltext
Zuwendungszweck
Zuwendung für Maßnahmen, die insbesondere geeignet sind, strukturentwickelnde Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen oder die Vernetzung von Unternehmen voranzutreiben.
Gegenstand der Zuwendung
Strukturentwicklungsmaßnahmen, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind.
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- Personalkostenförderung für eine Projektlaufzeit von 1 Jahr für maximal zwei Vollzeitäquivalente (Aufteilung auf mehrere SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse möglich)
- Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von max. 70 % (max. 25.000 € / Vollzeitäquivalent (40 Std./Woche) / Jahr) der Arbeitgeberbruttoausgaben für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit angemessener tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung
- bei einem geringeren Stundenumfang reduziert sich die Zuwendung anteilig.
- Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für ländliche Gestaltungsräume gilt ein erhöhter Fördersatz von max. 80 % (max. 30.000 € / Vollzeitäquivalent) der Arbeitgeberbruttoausgaben für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit angemessener tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung
- Antrag auf 2. Förderjahr nach erfolgreichem 1. Förderjahr möglich, ABER: Nennung neuer und weitreichender sowie insbesondere nachhaltiger Projektziele im Antrag notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für Ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates. Sie finden diese unter dem Link:
Voraussetzungen
- Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
- positives Votum des zuständigen Regionalbeirates
Verfahrensablauf
Nach der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Regionalbeirates erstellen Sie eine Projektidee und reichen diese bei der Geschäftsstelle ein. Ihre Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt. Ein positives Votum des Regionalbeirates ist zwingende Fördervoraussetzung. Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, 19048 Schwerin einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Bewilligung.
Fristen
Bezüglich der konkreten Termine und Fristen, informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link:
Formulare
Bezüglich der zu nutzenden Formulare informieren Sie sich bitte unter dem nachfolgenden Link.
Ein Onlineverfahren ist derzeit noch nicht möglich.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und Projektbeispiele finden Sie unter folgendem Link:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Ansprechpunkt
Die für Sie zuständige Geschäftsstelle und den Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Telefon: +49 381 331-59000
Telefon: +49 381 331-59045
- Dr. Will
E-Mail: heiko.will@lagus.mv-regierung.de
- Leder
Telefon: +49 381 331-59080
Telefon: +49 381 331-59080
E-Mail: thomas.leder@lagus.mv-regierung.de