Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau Beantragung

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Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.

Volltext

Zuwendungszweck

Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Schutz der Umwelt und Erhaltung des natürlichen Lebensraums durch biologische oder biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen, die eine gezielte und nützlingsschonende Bekämpfung von Schadorganismen ermöglichen.
Das Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden und Fungiziden trägt zur Verringerung des Austrags dieser Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer und Grundwasser und zur Verbesserung der Rückstandssituation in Lebensmitteln bei.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert werden biologische und biotechnische Verfahren sowie Maßnahmen zur Schaffung von Biodiversität im Obst- und Gemüsebau.
 
Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet und
  • für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der gewählten Verpflichtungsvariante und beträgt jährlich:

  • zwischen 18 Euro und 350 Euro je Hektar im Obstbau und
  • zwischen 15 Euro und 266 Euro je Hektar im Gemüsebau.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau (Obst- und Gemüsebaurichtlinie)

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Voraussetzungen

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
  • für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Fristen

Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.05.2021

Zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin

Ansprechpunkt

Ansprechpunkt Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Abteilung Abt.2

Bleicherufer 13
19053

Ansprechpartner:

Detailansicht »

Adresse:
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061

Webseite: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

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