Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet erteilen
Volltext
Antrag auf Genehmigung für die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG ist an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abteilung Pflanzenschutzdienst - zu richten.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:
- an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Erstantrag: EUR 50,00
Folgeantrag: EUR 25,00
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.
Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
zu senden.
Bearbeitungsdauer
14 Werktage
Fristen
Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpartner:
Dezernat 400
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
Telefonnummer: +49 381 4035-431
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Thierfelderstraße 18
18059
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.