Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet erteilen

Volltext

Antrag auf Genehmigung für die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG ist an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abteilung Pflanzenschutzdienst - zu richten.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:

  • an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
  • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Erstantrag: EUR 50,00
Folgeantrag: EUR 25,00

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.

Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock

zu senden.

Bearbeitungsdauer

14 Werktage

Fristen

Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock

Ansprechpartner:
Dezernat 400
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de 
Telefonnummer: +49 381 4035-431

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

Thierfelderstraße 18
18059

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.

Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!

 

Wochenende/Feiertage:

Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.