Handwerkskammer Verzeichnis einfache Tätigkeiten - Eintragung

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Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches Personen einzutragen sind, die in ihrem Bezirk selbstständig eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A, die nicht als wesentliche Tätigkeit gilt, ausüben.

Volltext

Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches Personen einzutragen sind, die in ihrem Bezirk selbstständig eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A, die nicht als wesentliche Tätigkeit gilt, ausüben.

Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung
  • Je nach Leistungsbeschreibung des Antragstellers prüft die Handwerkskammer, ob es sich um eine einfache Tätigkeit, ein zulassungsfreies oder handwerksähnliches Gewerbe handelt. Davon ist abhängig, ob ein Gesellenbrief vorgelegt werden muss.
  • Bei zulassungspflichtigem Handwerk ist die Vorlage des Meisterbriefes oder einer entsprechenden Ausnahmebewilligung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  • die betreffende Tätigkeit muss Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk gewesen sein
  • die betreffende Tätigkeit muss den überwiegenden Teil der gewerblichen Tätigkeit ausgemacht haben

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer.

Formulare

Anträge sind bei der zuständigen Handwerkskammer oder online über den Antragsassistenten erhältlich.

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist an die zuständige Handwerkskammer zu richten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.11.2018

Zuständige Stelle

Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die zukünftige Betriebsstätte liegt

Unterstützende Institutionen

Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Schwaaner Landstraße 8
18055 Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: +49 381 4549-0 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

E-Mail: info@hwk-omv.de
Webseite: https://www.hwk-omv.de