Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Volltext

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

  • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
  • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
  • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Beratungstermin vereinbaren

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Fristen

Einzelfallabhängig

Formulare

Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.12.2018

Zuständige Stelle

Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"

Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Team 21.71 - Eingliederungshilfe Stralsund

Lindenalle 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.

 

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Adresse:
Fachgebiet 21.60 - HzL / Grundsicherung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefax: 03831 357-444527
Telefon: 03831 115

E-Mail: FG21.60@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.

 

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Adresse:
Fachgebiet 21.70 - Eingliederungshilfe

Störtebekerstraße 12/13
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115

E-Mail: FG21.70@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.

 

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Adresse:
Fachgebiet 21.80 - Hilfe zur Pflege und andere Hilfen

Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefax: 03831 357-444524
Telefon: 03831 115

E-Mail: FG21.80@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.