Hortbetreuung
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Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
Volltext
Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Hortförderung.
Entsteht den Eltern in den Ferienzeiten ein erhöhter Bedarf, so muss dieser den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich angezeigt werden. Eltern tragen die Kosten, die sich durch die erhöhte Inanspruchnahme während der Schulferien ergibt. Jedoch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme dieses Elternbeitrags verpflichtet, soweit den Eltern die Kosten nicht oder nur anteilig zuzumuten sind.
Im begründeten Einzelfall ist die Förderung eines schulpflichtigen Kindes auch durch eine Tagespflegeperson möglich.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 5, 21 Absatz 4 und Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an den gewünschten Hort. In begründeten Einzelfällen ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Hortförderung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht, jedoch muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen und Einrichtungen vorhalten. Hierbei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit erwerbstätigen, erwerbssuchenden, in Ausbildung befindlichen oder sozial benachteiligten Eltern berücksichtigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständige Stellen und Formulare
Sachgebiet 10.30 / Kita, Bildung und Soziales
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-121
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
bentert@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Bentert
Zimmernummer: 206Telefon: 038231 37-121
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: bentert@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth - Frau Tscheuschner
Zimmernummer: 208Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-118
Webseite: Amt Barth
E-Mail: sylvia.tscheuschner@amt-barth.de - Frau Bandlow
Zimmernummer: 209Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-167
E-Mail: bandlow@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth - Frau Range
Zimmernummer: 209Telefon: 038231 37-163
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: sophia.range@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth - Frau Fengler
Zimmernummer: 207Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-123
Webseite: Amt Barth
E-Mail: Nicole.Fengler@amt-barth.de
Fachgebiet 22.30 - KITA
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG22.30@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Herr Ambellan
Zimmernummer: 611Telefon: 03831357 2006
E-Mail: Oliver.Ambellan@lk-vr.de