Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Teaser
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Registrierter Fischereibetrieb
Voraussetzungen
- Registrierter Fischereibetrieb
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 5 Arbeitstage
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Status
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Zuständige Stellen und Formulare
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung
Thierfelderstraße 18
18059
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.