Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen
Teaser
Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag als Juniormitglieder aufgenommen werden.
Volltext
Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
- Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung (Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung)
- Nachweis des Wohnsitzes/der Niederlassung/der Anstellung (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis der derzeitigen praktischen Tätigkeit
Voraussetzungen
Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie
- Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
- eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
- Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 50,00
Verfahrensablauf
- Antrag auf Eintragung als Juniormitglied bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Bearbeitungsdauer
6 bis 12 Wochen
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
Ansprechpunkt
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Zuständige Stellen und Formulare
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstr. 32
19055
Telefon: 0385 59079-0
E-Mail:
info@ak-mv.de
Webseite:
https://www.architektenkammer-mv.de/