Kommunale Kulturförderung beantragen
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Der Landkreis Vorpommern-Rügen gewährt Zuwendungen für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen. Dies erfolgt gemäß § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
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Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 02.10 - EU-Förderprogramme/internationale Beziehungen
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.