Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
Volltext
Das Kraftfahrtbundesamt bietet die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. (ca. 15 Kalendertage). Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Statusabfrage fallen keine Gebühren und Auslagen an.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte (Zulassungsbehörde). Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Zuständige Stellen und Formulare
Zulassungsbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
zulassungsbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Zulassungsbehörde
Schillstr. 5-7
18439 Stralsund, Hansestadt
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefon: 03831 357-1000
E-Mail:
buergerservice@kreisverwaltung-vr.de
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00Uhr