Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
Volltext
Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Von der für die Grenzkontrollstelle zuständigen Behörde wird eine Einfuhruntersuchung durchgeführt, die eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle (Inaugenscheinnahme) und eine Warenuntersuchung umfasst.
Bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs werden ebenfalls bestimmte Untersuchungen durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr
- Veterinärbescheinigung
- gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
- einzuführende Ware
Fristen
Das Eintreffen der Sendung, die einer Einfuhruntersuchung unterliegt, ist der zuständigen Grenzkontrollstelle mindestens einen Werktag vor dem Eintreffen der Sendung durch Vorlage des gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr.
Hinweise (Besonderheiten)
- Gegebenenfalls sind hinsichtlich der Einfuhruntersuchung abweichende Verfahrensweisen anzuwenden. Hierüber kann die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde Auskunft geben.
- Die Einfuhr tierischer Lebensmittel kann aufgrund tierseuchenrechtlicher und/oder lebensmittelrechtlicher Bestimmungen einem Einfuhrverbot unterliegen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Einfuhrverbot zugelassen werden. Dies gilt z.B. bei der Einfuhr von Lebensmittelmustern und -proben und der Einfuhr für Messen und Ausstellungen.
Zuständige Stelle
Die gewerbliche Einfuhr von Lebensmitteln kann nur über dafür zugelassene Grenzkontrollstellen (GKS) abgefertigt werden.
Bemerkungen
Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt und sind mit den zuständigen Zolldienststellen abzuklären.
Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
veterinaer@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.