Lebensmittelüberwachung
Volltext
Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probeentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese gegebenenfalls durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Zuständige Stelle
Für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte zuständig.
Bemerkungen
Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Erhebung von Gebühren für die Amtshandlungen entsprechend der gebührenpflichtigen Tatbestände der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung – VetKostVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene
Knieperdamm 3
18435 Stralsund, Hansestadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.