Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung

Allgemeine Informationen

Für das Ablegen einer Meisterprüfung in Berufen der Agrar- bzw. Hauswirtschaft ist eine Zulassung durch die zuständige Stelle erforderlich. Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.

Rechtsgrundlagen

Die jeweiligen Meisterprüfungsverordnungen

Erforderliche Unterlagen

Entsprechend der jeweiligen Meisterprüfungsverordnung

Voraussetzungen

Entsprechend der jeweiligen Meisterprüfungsverordnung

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben

Verfahrensablauf

Antragstellung - Zulassung

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 Wochen

Fristen

Grundsätzlich keine – die zuständige Stelle legt Fristen für die jeweiligen Prüfungsverfahren fest – bei Überschreiten dieser Fristen erfolgt eine Einordnung in das nächstfolgende Prüfungsverfahren

Formulare

Bei der zuständigen Stelle erhältlich

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)

Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)

Fachlich freigegeben durch

(19) fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 360
 

Fachlich freigegeben am

27.01.2021