Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung
Allgemeine Informationen
Für das Ablegen einer Meisterprüfung in Berufen der Agrar- bzw. Hauswirtschaft ist eine Zulassung durch die zuständige Stelle erforderlich. Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen
Die jeweiligen Meisterprüfungsverordnungen
Erforderliche Unterlagen
Entsprechend der jeweiligen Meisterprüfungsverordnung
Voraussetzungen
Entsprechend der jeweiligen Meisterprüfungsverordnung
Kosten
Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben
Verfahrensablauf
Antragstellung - Zulassung
Bearbeitungsdauer
Ca. 3 Wochen
Fristen
Grundsätzlich keine – die zuständige Stelle legt Fristen für die jeweiligen Prüfungsverfahren fest – bei Überschreiten dieser Fristen erfolgt eine Einordnung in das nächstfolgende Prüfungsverfahren
Formulare
Bei der zuständigen Stelle erhältlich
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
Fachlich freigegeben durch
(19) fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 360