Mitgliedschaft (nichtstimmberechtigt) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
Allgemeine Informationen
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
- Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
- ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Tabellarischer Lebenslauf
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.
Kosten
Antragsgebühr: EUR 0,00 - 100,00
Eintragungsgebühr: EUR 0,00 - 50,00
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
- Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Monaten
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
- Onlineverfahren möglich: perspektivisch
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle finden Sie hier:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.
Zuständige Stellen und Formulare
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstr. 32
19055
Telefon: 0385 55836-0
Telefax: 0385 55836-30
E-Mail:
info@ingenieurkammer-mv.de
Webseite:
Ingenieurkammer M-V
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich:
Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Persönliche Termine sind jederzeit nach vorheriger Rücksprache möglich.