Persönliche Arbeitslosmeldung
Allgemeine Informationen
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos. Ist an diesem Tag Ihre Agentur für Arbeit nicht dienstbereit (z. B. an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), müssen Sie die Meldung am nächsten Tag nachholen, an dem Ihre Agentur für Arbeit wieder geöffnet ist. Ihre persönliche Arbeitslosmeldung ist eine unverzichtbare Anspruchsvoraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld gilt mit der Arbeitslosmeldung als beantragt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
- Lebenslauf (auch formlos)
- Kündigungsschreiben oder Hinweis auf Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses, Arbeitsvertrag
- Sozialversicherungsausweis
Das Antragsverfahren soll für Sie so einfach wie möglich sein. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie online auf der untenstehenden Internetseite stellen. Hierfür ist eine Registrierung oder Anmeldung erforderlich, die Ihnen einen geschützten Rahmen zu kommunizieren bietet (u. a. ein persönliches Postfach).
Beim Ausfüllen des Antrags werden Sie unterstützt, indem Sie durch den Antrag geführt und ggf. darauf hingewiesen werden, weitere Unterlagen einzureichen. Notwendige Unterlagen können Sie hierbei direkt innerhalb von „eServices Geldleistungen“ hochladen und den Antragsunterlagen hinzufügen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zu speichern und ihn direkt online an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Durch frühes Einreichen der Unterlagen können Sie die Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch beschleunigen.
Sie haben auch die Möglichkeit den Antragsvordruck bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abzuholen.
Voraussetzungen
Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, frühestens innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Verfahrensablauf
Es ist wichtig, dass Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit entsprechend den unter Voraussetzung genannten Kriterien persönlich vorsprechen. Das weitere Verfahren wird Ihnen anlässlich dieser Meldung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erläutert.
Bearbeitungsdauer
Bei einem vollständig ausgefüllten Onlineantrag und Vorlage aller relevanten Unterlagen wird das Arbeitslosengeld bei dem nächsten regulären monatlichen Überweisungstermin angewiesen. Durch frühes Einreichen der Unterlagen können Sie die Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch beschleunigen.
Bei einem Termin im Antragsservice wird Ihr Arbeitslosengeldantrag in Ihrer Gegenwart bearbeitet.
Hinweise
Zur Vermeidung finanzieller Nachteile beachten Sie bitte den Hinweis Ihres Arbeitgebers, wonach Sie sich frühzeitig arbeitsuchend melden müssen.
Zuständige Stelle
Bitte melden Sie sich persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Informationen zur Zuständigkeit erfahren Sie über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 oder der Dienststellensuche im Internet:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Referat 500
Fachlich freigegeben am
Teaser
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