Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
Volltext
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel wegen eines Umzugs geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis entsprechend ändern lassen.
Die zuständige Stelle ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift auf die Rückseite des Dokumentes aufklebt. Sie ändert zudem die auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherte Anschrift.
Erforderliche Unterlagen
Vorhandener Personalausweis
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Fristen
Sind Angaben im Personalausweis unrichtig (geworden), hat der Personalausweisinhaber der zuständigen Behörde den Ausweis unverzüglich vorzulegen.
Bei Umzug im Inland sollte die Änderung der Anschrift im Zusammenhang mit der Anmeldung vorgenommen werden. Die Anmeldung ist innerhalb von einer Woche nach Einzug vorzunehmen.
Bei Umzug ins Ausland ist die zuständige Auslandsvertretung schnellstmöglich aufzusuchen. Sie wird unter "Anschrift" die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" aufnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
bei Umzug ins Ausland: An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich zukünftig gewöhnlich aufhalten.
Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.
Zuständige Stellen und Formulare
Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Haß
Zimmernummer: 321Telefon: 038231 37-168
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: av@amt-barth.de
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Harnack
Zimmernummer: 118Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-114
Webseite: Amt Barth
E-Mail: ariane.harnack@amt-barth.de - Frau Schneider
Zimmernummer: 211Telefon: 038231 37-130
Telefax: 038231 37-154
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: uta.schneider@amt-barth.de - Frau Strobelt
Zimmernummer: 210Telefon: 038231 37-127
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: strobelt@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de