Pflegekinder
Volltext
Pflegekinder sind im Allgemeinen Kinder und Jugendliche, die für bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht bei ihren Eltern, sondern im privaten Haushalt einer anderen Familie oder einer Einzelperson leben. In gesetzlichen Regelungen werden Pflegekinder bezeichnet als „Personen, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern leben“.
Die meisten Pflegekinder werden von Pflegepersonen in Vollzeitpflege betreut, die eine von vielen Formen der Hilfe zur Erziehung ist. Pflegekinder können aber auch in Pflegestellen im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche leben oder als vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme, Notsituation) für eine vorübergehende Zeit in einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht werden.
In der Praxis gibt es Kinder in
- Vollzeitpflege,
- Wochenpflege (während der Woche über Tag und Nacht oder an bestimmten Tagen),
- Kurzzeitpflege (für einen vereinbarten, bestimmten Zeitraum),
- Sonderpflege (Kinder mit besonderen Bedürfnissen) oder
- Bereitschaftspflege,
- Gastfamilien (Projekt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).
Pflegepersonen, die ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht aufnehmen wollen, bedürfen, von einigen Ausnahmen abgesehen (zum Beispiel im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder als Vormund), der vorherigen Erlaubnis durch das Jugendamt.
Die Erlaubnis soll in der Regel nicht für mehr als drei Kinder oder Jugendliche in einer Pflegestelle ausgesprochen werden. Die Erlaubnis für mehr als fünf Kinder oder Jugendliche in einer Pflegestelle darf nicht erteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27, 33, 35 a, 44 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu Jugendämtern finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Ansprechpunkt
Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 24.10 - Sozialpädagogischer Dienst - Stralsund
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD24@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
Fachgebiet 24.20 - Sozialpädagogischer Dienst - Grimmen
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD24@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
Fachgebiet 24.30 - Sozialpädagogischer Dienst - Rügen
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD24@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.