Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
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Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Volltext
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte:
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- für das erste Exemplar der Sterbeurkunde: je nach Bundesland zwischen EUR 10,00 und EUR 15,00
- für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen
- für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Sterbedatum und –ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch,
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ansprechpunkt
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Zuständige Stellen und Formulare
Standesamt
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-164
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
standesamt@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Ab sofort ist ein Vorsprechen beim Standesamt nur noch unter vorheriger Terminabsprache möglich. Dies soll den Arbeitsablauf unserer Sachbearbeiter strukturieren und die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger verkürzen.
Terminanfragen werden von der Bürgerinformation angenommen und bearbeitet. Diese erreichen Sie in den folgenden Öffnungszeiten, telefonisch unter 038231 37 300 oder vor Ort im Rathaus Barth.
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Ritzmann
Zimmernummer: 119Telefon: 038231 37-164
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: ritzmann@amt-barth.de - Frau Harnack
Zimmernummer: 118Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-114
Webseite: Amt Barth
E-Mail: ariane.harnack@amt-barth.de