Umschulungsprüfung nach BBiG Zulassung
Allgemeine Informationen
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann eine Umschulungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle erlassen werden, die
1. die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
2. das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
3. die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
4. das Prüfungsverfahren der Umschulung
festlegt.
Es gelten die Regelungen des BBiG zur Abschlussprüfung entsprechend.
Rechtsgrundlagen
Siehe §§58 ff. BBiG
Voraussetzungen
Siehe §§58 ff. BBiG
www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
Kosten
Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 360