Umschulungsprüfung nach BBiG Zulassung

Allgemeine Informationen

Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann eine Umschulungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle erlassen werden, die
1.    die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
2.    das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
3.    die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
4.    das Prüfungsverfahren der Umschulung
festlegt. 
Es gelten die Regelungen des BBiG zur Abschlussprüfung entsprechend.
 

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
 

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 360

Fachlich freigegeben am

26.01.2021