Umschulungsprüfung nach BBiG Zulassung

Allgemeine Informationen

Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann eine Umschulungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle erlassen werden, die
1.    die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
2.    das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
3.    die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
4.    das Prüfungsverfahren der Umschulung
festlegt. 
Es gelten die Regelungen des BBiG zur Abschlussprüfung entsprechend.
 

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
 

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 360

Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 140

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000

Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

 

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Ansprechpartner: