Veranstaltung Festsetzung

Teaser

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung festzusetzen.

Volltext

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
  • Verzeichnis über die Anzahl der Anbieter/Aussteller
  • Teilnahmebedingungen
  • Ausstellungsplan
  • Lageplan
  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
  • ggf. Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro

Führungszeugnis: 13,00 Euro

Kosten der Festsetzung einer Veranstaltung, § 69 GewO nach Gewerbekostenverordnung M-V vom 11.10.2010: 77 bis 1.224 Euro.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.

Fristen

Im Regelfall 3 Monate.

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ggf. auch über das Internet.

Hinweise (Besonderheiten)

IHK, HWK, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 410

Fachlich freigegeben am

18.02.2019

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Amt Barth

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Detailansicht »

Adresse:
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner: